Ansprechperson
Dr. Wolf-Dietrich Kloke
Tel. 0761/40 58 99
Wir, die Freunde der Kirchenmusik, machen es uns zur Aufgabe, die vielfältigen kirchenmusikalischen Aktivitäten in unserer Gemeinde zu fördern.
Wir verweisen Sie auf unseren aktuellen Informationsflyer am Schriftenstand der Pfarrkirche oder als PDF-Download auf unserer Homepage.
Informieren Sie sich gerne und helfen Sie mit.
Dr. Wolf-Dietrich Kloke
Tel. 0761/40 58 99
Wir, die Freunde der Kirchenmusik, machen es uns zur Aufgabe, die vielfältigen kirchenmusikalischen Aktivitäten in unserer Gemeinde zu fördern.
Wir verweisen Sie auf unseren aktuellen Informationsflyer am Schriftenstand der Pfarrkirche oder als PDF-Download auf unserer Homepage.
Informieren Sie sich gerne und helfen Sie mit.
Bankverbindung
Kath. Kirchengemeinde St. Gallus
Volksbank Freiburg
IBAN: DE43 6809 0000 0031 1313 08
Kennwort: Freunde der Kirchenmusik
Eine Spendenbescheinigung lassen wir Ihnen auf Wunsch gerne zukommen.
Kath. Kirchengemeinde St. Gallus
Volksbank Freiburg
IBAN: DE43 6809 0000 0031 1313 08
Kennwort: Freunde der Kirchenmusik
Eine Spendenbescheinigung lassen wir Ihnen auf Wunsch gerne zukommen.

Vorstand
Vorsitzende: Elisabeth Morgenthaler
Stellv. Vors.: Clemens Morgenthaler
Schatzmeisterin: Elke Nennemann
Schriftführerin: Teresa Ehret
Beisitzerin: Christine Zipfel
Beisitzerin: Simone Schüssler
IBAN DE49680501010012542233
BIC FRSPDE66XXX
Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau
BLZ 68050101
Über uns
Nach einer intensiven Vorbereitungsphase haben wir am 13. Juli 2006 den Förderverein Kirchenmusik Freiburg-St. Georgen e. V. gegründet.
Sein Zweck ist die ideelle und finanzielle Förderung der Kirchenmusik in den katholischen Pfarreien St. Georg und St. Peter und Paul. Der Förderverein stellt hierzu finanzielle Mittel bereit und unterstützt auch in sonstiger Weise die Durchführung kirchenmusikalischer Veranstaltungen. Vor dem Hintergrund der seit längerem schrumpfenden Kirchensteuereinnahmen war die Gründung des Vereins eine unumgängliche Maßnahme, um auch künftig die Qualität unseres kirchenmusikalischen Angebots sicherstellen zu können.
Längst drohen nämlich die finanziellen Quellen der Gemeinden, aus denen früher noch reichlich die Zuschüsse in die Kirchenmusik flossen, zu versiegen. Mittelfristig werden es so die Kirchen-, Kinder- oder Gospelchöre immer schwerer haben zu überleben. Auch die kirchenmusikalische Liturgiegestaltung wird sich auf nachhaltige Einschränkungen ihrer Möglichkeiten einzustellen haben.
Die jährlich stattfindende Mitgliederversammlung des Vereins wählt jeweils für zwei Jahre den Vorstand, dessen Aufgabe insbesondere die Entscheidung über die Vergabe von Fördermitteln zugunsten einzelner kirchenmusikalischer Aktivitäten ist. Er ist aus beiden Gemeinden zusammengesetzt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass bei den Fördermaßnahmen beide Gemeinden angemessen berücksichtigt werden.
Sein Zweck ist die ideelle und finanzielle Förderung der Kirchenmusik in den katholischen Pfarreien St. Georg und St. Peter und Paul. Der Förderverein stellt hierzu finanzielle Mittel bereit und unterstützt auch in sonstiger Weise die Durchführung kirchenmusikalischer Veranstaltungen. Vor dem Hintergrund der seit längerem schrumpfenden Kirchensteuereinnahmen war die Gründung des Vereins eine unumgängliche Maßnahme, um auch künftig die Qualität unseres kirchenmusikalischen Angebots sicherstellen zu können.
Längst drohen nämlich die finanziellen Quellen der Gemeinden, aus denen früher noch reichlich die Zuschüsse in die Kirchenmusik flossen, zu versiegen. Mittelfristig werden es so die Kirchen-, Kinder- oder Gospelchöre immer schwerer haben zu überleben. Auch die kirchenmusikalische Liturgiegestaltung wird sich auf nachhaltige Einschränkungen ihrer Möglichkeiten einzustellen haben.
Die jährlich stattfindende Mitgliederversammlung des Vereins wählt jeweils für zwei Jahre den Vorstand, dessen Aufgabe insbesondere die Entscheidung über die Vergabe von Fördermitteln zugunsten einzelner kirchenmusikalischer Aktivitäten ist. Er ist aus beiden Gemeinden zusammengesetzt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass bei den Fördermaßnahmen beide Gemeinden angemessen berücksichtigt werden.

